Die Umsetzung
- Das Unternehmen führt mit uns ein kostenloses Beratungsgespräch zur Ermittlung des individuellen Einsparpotenzials.
- Wir errechnen zunächst auf der Basis von Mittelwerten, ob und wie viel Einsparpotenzial für das Unternehmen vorhanden ist.
- Anhand der Arbeits- und Tarifverträge erstellen unsere Anwälte ein arbeitsrechtliches Gutachten mit der Bestätigung der rechtlich abgesicherten Realisierbarkeit der Personalkosten-Optimierung mit den geplanten Vergütungsbausteinen. Bei Bedarf wird eine Anrufungsauskunft unter Einbeziehung des Steuerberaters beim Finanzamt angefordert.
- Dann folgt die Vereinbarung und Abstimmung der strategischen und zeitlichen Umsetzung im Rahmen eines gemeinsamen Projektgespräches.
Ein Beispiel bei gleichzeitiger Nettolohnerhöhung für Arbeitnehmer um 40,- € p.M. / 480,- € p.a.
- Mitarbeiterzahl (St.Klassen 1-5) 25
- Einsparungsmöglichkeit ø pro MA p.a.1.500,- € (ø pro MA / Monat 125,00 €)
- Gesamteinsparung p.a. 37.500,- €
