DEKRA Arbeit Partner Schürmann und Weber

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Gesetzliche Regelungen

Die gewerbsmäßige Arbeitsüberlassung ist an gesetzliche Vorgaben gebunden um einem Missbrauch vorzubeugen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben ist mit Sanktionen und Strafen zu rechnen.

Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind neben den gewerberechtlichen Vorgaben auch zivilrechtliche, straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Bestimmungen enthalten. Im Vordergrund des AÜG steht der arbeits- und sozialrechtliche Schutz des Arbeitnehmers.