Definition Zeitarbeit
Zeitarbeit lässt sich als eine Art Dreiecksverhältnis zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen, einem Zeitarbeiter und einem Entleihunternehmen beschreiben.
Ein selbständiger Unternehmer überlässt seinen Arbeitnehmer einem dritten Unternehmen zur Arbeitsleistung. Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Arbeitnehmer geschlossen, damit übernimmt das Unternehmen alle Arbeitgeberpflichten. Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt dann im Rahmen eines Überlassungsvertrages den Arbeitnehmer gegen eine Vergütung einem Entleihunternehmen. Zwischen dem Entleihunternehmen und dem Arbeitnehmer existiert kein Vertrag. Das Entleihunternehmen hat gegenüber dem Arbeitnehmer ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht, dem der Mitarbeiter zu folgen hat.
